Darlehensvertrag
Rechtsratgeber
GrundlageDarlehensvertrag
Ein schriftlicher Darlehensvertrag schafft Klarheit und beweist die Abmachungen. In der Ausgestaltung sind die Parteien frei.
Vereinbaren Sie den Darlehensvertrag schriftlich, und quittieren Sie die Geldübergabe am besten zusätzlich auf einem separaten Dokument. Im Vertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, der Darlehensnehmerin eine Geldsumme zu übertragen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Borgerin zur Rückzahlung und eventuell zur Bezahlung von Zinsen. Beachten Sie hierzu unsere Checkliste sowie die Vertragsvorlagen.