Quellensteuern
Rechtsratgeber
GrundlageKorrektur/Rückerstattung der Quellensteuer
Wer Vorsorgebeiträge, Schuldzinsen oder Alimente steuerlich geltend machen will, kann einen Antrag stellen, sich der ordentlichen Besteuerung zu unterstellen.
Die Quellensteuertarife sind Pauschaltarife, eine Anpassung oder Korrektur ist nur bis zum 31. März des Folgejahres in den folgenden Fällen möglich: