Frage: Für unsere Hochzeit engagierten wir einen Fotografen. Wir bezahlten seinen Zeitaufwand und zusätzlich die Abzüge. Nun möchten wir die Fotonegative für weitere Bilder. Doch der Fotograf will uns diese nicht aushändigen. Darf er das?

Diese Frage ist leider nicht eindeutig zu beantworten. Denn es gibt mindestens zwei sich widersprechende Gerichtsurteile zur Frage, wem die Negative gehören, wenn bei der Erteilung des Fotoauftrags dazu nichts abgemacht wurde. Immerhin gehen beide Urteile von einem Werkvertrag aus, der im Obligationenrecht geregelt ist.