Handwerker: Neuanfertigung und Reparatur
Rechtsratgeber
GrundlageWenn Handwerker mangelhafte Arbeit leisten
Wenn ein Handwerker mangelhaft gearbeitet hat, kann die Kundin eine unentgeltliche Nachbesserung, eine Preisminderung oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Kunden müssen das Werk nach Ablieferung rasch prüfen und Mängel sofort rügen. Am besten mit unserem Musterbrief, per Einschreiben. Wer mit seiner Mängelrüge zuwartet, verliert unter Umständen seine Mängelrechte. Mängel an beweglichen Werken müssen Sie unverzüglich rügen, bei Mängeln an unbeweglichen Werken haben Sie maximal 60 Tage Zeit. Informationen zur Abgrenzung von beweglichen und unbeweglichen Werken finden Sie in unserem Merkblatt. Es empfiehlt sich, Mängel in jedem Fall sofort zu rügen.