Autokauf
Rechtsratgeber
GrundlageWerksgarantie
Die Werksgarantie ersetzt die gesetzliche Garantie. Massgebend ist, was im Vertrag steht.
Die Werksgarantie (auch Herstellergarantie genannt) gibt es beim Kauf eines Neuwagens. Sie ersetzt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Autokäufers und bedeutet grundsätzlich, dass der Hersteller für Mängel aus Fabrikationsfehlern haftet, diese also für den Käufer kostenlos repariert.