Das hängt von den Garantiebestimmungen ab, die Sie beim Kauf Ihres Fernsehapparats entweder vereinbart oder akzeptiert haben. Diese Bestimmungen oder eben auch die berühmt-berüchtigten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben nämlich Vorrang vor dem Gesetz, wenn es um Ihre Ansprüche auf Garantie geht.