Bei einem erheblichen Garantiemangel kann die Kundschaft die Ware zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen (= Wandelung). Dabei muss man keinen Gutschein akzeptieren, sondern kann Bargeld fordern. Liefert der Verkäufer aber rasch einwandfreien Ersatz, muss man diesen akzeptieren. Ist die Sache trotz Mängeln brauchbar, kann man auch eine Preisreduktion (= Minderung) fordern.