Jeder Kauf ist ein Vertrag, egal ob man – wie am Kiosk – wortlos das Geld hinlegt und sich z.B. eine Zeitschrift nimmt. Oder ob man – wie bei einem Möbel- oder Autokauf – einen schriftlichen Vertrag unterschreibt oder im Online-Shop auf den Bestellknopf klickt. Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden, um verbindlich zu sein (Ausnahmen: Grundstückkauf, Abzahlungskauf). Schon eine mündliche Zusage lässt den Vertrag entstehen, wie der Beobachter-Artikel «Kaufzusage auch am Telefon gültig?» zeigt. Es reicht, dass sich Käufer und Verkäufer über die Ware, die Menge und den Preis einig werden. Mehr dazu auch im Beobachter-Artikel «Hoppla, ist das jetzt ein Vertrag?».