Urteil vom 6. März 2025 (C-20/24): Eine Bordkarte ist ein genügender Beleg dafür, dass ein Fluggast eine bestätigte Buchung hat. Es ist nicht relevant, ob der Fluggast oder ein Dritter (z. B. ein Reiseunternehmen) den Flugpreis an die ausführende Fluggesellschaft bezahlt. Der Anspruch besteht dann, wenn das Ticket vom Fluggast oder einem Dritten zu marktüblichen Bedingungen bei der Fluggesellschaft erworben wurde.