Entschädigungen für Billette und Abonnemente

Im Zugverkehr in der Schweiz und der EU müssen die Bahnen bei einer Ankunftsverspätung ab 60 Minuten 25 Prozent und ab 120 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises an ihre Kunden zurückzahlen. Das gilt auch im Falle höherer Gewalt. Im nationalen Zugverkehr ist die Entschädigung nur geschuldet, wenn diese mindestens 5 Franken ausmacht. Das bedeutet, dass die SBB Einzelbillette ab einem Kaufpreis von 20 Franken (Verspätung von 60-119 Minuten) respektive 10 Franken (Verspätung ab 120 Minuten) kompensieren.