Pauschalreise
Rechtsratgeber
Adressen/LinksReise-Ombudsstellen
In Streitfällen mit einem Reiseveranstalter lohnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen der Kosten in der Regel nicht. Hier kommen die Ombudsstellen zum Zug.
Schweiz
Der Schweizerische Reiseombudsman schlichtet bei Streitigkeiten mit Schweizer Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie der Beherbergungsbranche (z. B. Hotellerie). Ziel ist eine gütliche Einigung zwischen den Parteien.
Die Beschwerde kann man online einreichen.
Adresse: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, 8038 Zürich, Telefon 044 485 45 35, www.ombudsman-touristik.ch
Deutschland
In Deutschland gibt es keinen Reiseombudsman wie in der Schweiz. Und an den deutschen Online-Schlichter können sich Schweizer nicht wenden, da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist.
Nicht online gebuchte Reiseverträge: Wegen Beanstandungen zu Reiseverträgen, die vor Ort (insbesondere im Reisebüro) geschlossen oder vermittelt wurden, kann man sich an die Behördenschlichtung einer Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden. Diese muss man im Bezirk des Reiseveranstalters ausfindig machen. Die Regelungen zur Zuständigkeit, zu Verfahren und Kosten sind nicht einheitlich und müssen bei der zuständigen Kammer abgeklärt werden.
Zug-, Flug-, Bus-, Schiffsreisen: Bei Problemen rund um den öffentlichen Personenfernverkehr ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr zuständig. Diese Schlichtungsstelle vermittelt zum Beispiel bei Verspätung, verpasstem Anschluss, Zugausfall, Annullierung des Fluges, Nichtbeförderung, beschädigtem oder verlorenem Gepäck oder mangelhaftem Service. Adresse: Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V., Fasanenstrasse 81, 10623 Berlin, Telefon 0049 (0) 30 6449933-0, Montag bis Donnerstag von 10 bis 13 sowie von 14 bis 16 Uhr, freitags von 10 bis 14 Uhr, kontakt@sruv.de, www.schlichtung-reise-und-verkehr.de