Betreibung
Rechtsratgeber
Beobachter-ArtikelSchulden erben: Hafte ich für den geerbten Verlustschein?
Frage: Mein Mann ist gestorben. Er hat mir 20'000 Franken und den Verlustschein eines Inkassobüros über 3000 Franken hinterlassen. Ich lebe von der AHV-Rente und Ergänzungsleistungen. Hafte ich für die Schulden?
Frage: Mein Mann ist gestorben. Er hat mir 20'000 Franken und den Verlustschein eines Inkassobüros über 3000 Franken hinterlassen. Ich lebe von der AHV-Rente und Ergänzungsleistungen. Hafte ich für die Schulden?
Ja. Die Schulden Ihres verstorbenen Ehemanns sind Ihre eigenen geworden, weil Sie das Erbe nicht ausgeschlagen haben. Aber handeln Sie nicht vorschnell und warten Sie zunächst ab, ob der Gläubiger überhaupt vom Tod Ihres Ehemanns erfahren hat. Die Forderung aus dem geerbten Verlustschein verjährt ein Jahr nach dem Tod.