Zahlungsbefehl bekommen: Rechtsvorschlag erheben?
Das Betreibungsamt stellt den Zahlungsbefehl zu, egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Mit dem Rechtsvorschlag können Sie die Betreibung stoppen.
Hat Ihnen das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl zugestellt, vielleicht durch den Pöstler? Das ist noch kein Grund zur Panik, denn in der Schweiz kann jeder jeden betreiben - das Betreibungsamt prüft nicht, ob die Forderung zu Recht besteht.
Was heisst Rechtsvorschlag?
Mit einem Rechtsvorschlag stoppen Sie das Betreibungsverfahren komplett. Weiter geht es nur, wenn der Gläubiger aktiv wird, und den Rechtsvorschlag vom Richter beseitigen lässt (Rechtsöffnung / Anerkennungsklage). Dagegen können Sie Einwendungen vorbringen. Der Gläubiger kann die Betreibung nur fortsetzen, wenn er vor Gericht gewinnt.
Rechtsvorschlag: lieber einen zu viel als einen zu wenig
Wie erhebe ich Rechtsvorschlag?
Ganz einfach: Sie kreuzen auf dem Zahlungsbefehl den Kasten «Rechtsvorschlag» oder «Teilrechtsvorschlag» an, unterschreiben und geben ihn dem Betreibungsamt innert 10 Tagen zurück. Achtung: Bei Konkursverlustscheinen haben Sie eine weitere Möglichkeit.
Eine Übersicht über das Betreibungsverfahren finden Sie im Merkblatt. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Betreibung lesen Sie im Beobachter-Artikel «Das ist zu tun bei einer Betreibung».