Betreibungen: So treiben Sie Ihr Geld ein
Es ist ärgerlich, wenn der Arbeitgeber den Lohn oder ein Kunde eine Rechnung nicht bezahlt. Wie man trotzdem an sein Geld kommt.
Regula Ackermann (Name geändert) arbeitete seit Ende 2016 in einer privaten Sprachschule in Zug. Ihr gefiel der Job als Kursleiterin für Englisch, auch wenn der Stundenlohn von 32 Franken plus Spesen nicht gerade berauschend war. Am Anfang zahlte ihre Arbeitgeberin - eine Aktiengesellschaft - den Lohn pünktlich, ab Frühling 2019 nur noch schleppend und manchmal auch nur in Teilbeträgen. Im Herbst 2019 hatte die 54-jährige Lehrerin genug von dieser «Zahlungsmoral». Sie kündigte die Stelle und forderte den ausstehenden Lohn von über 6000 Franken ein. Das Geld erhielt sie nicht, und auch ihre letzte Zahlungserinnerung blieb unbeantwortet. Für Ackermann stellte sich daher die Frage, wie sie vorgehen sollte, um doch noch zu ihrem Geld zu kommen.
Auch beim Beobachter wird die Frage nach dem richtigen Vorgehen häufig gestellt. Wir empfehlen, folgende Punkte zu beachten:
Regula Ackermann hatte Pech. Sie entschied sich für das Gerichtsverfahren, statt gleich zu betreiben. Sie klagte ihren Lohn ein und bekam recht. Doch als es um die Einleitung der Betreibung ging, musste sie feststellen, dass es bei ihrer Firma nichts mehr zu holen gab. Diese hatte den Sitz ins Tessin verlegt, wo sie ein ehemaliger Arbeitskollege Ackermanns bereits erfolglos betrieben hatte. So verzichtete Regula Ackermann auf eine Betreibung. Sie bleibt zwar auf Anwaltskosten von 1500 Franken sitzen, hat aber immerhin die Genugtuung, sich gewehrt zu haben.
Konkurs ohne Betreibung
Wenn die Firma ihre Zahlungen eingestellt hat, entfällt das lange Betreibungsverfahren, und Sie können direkt beim Richter die Konkurseröffnung beantragen. Der Richter eröffnet den Konkurs aber nur, wenn Sie die Zahlungseinstellung beweisen. Als Beweismittel gilt zum Beispiel ein mehrseitiger Betreibungsregisterauszug oder ein Schreiben der Schuldnerin, in dem sie selber ihre Zahlungsunfähigkeit eingesteht. Bevor Sie ein solches Verfahren einleiten, sollten Sie eine Fachperson konsultieren und die Prozesschancen abklären.
Betreibungsbegehren online ausfüllen
Die vom Bundesamt für Justiz eingerichtete Plattform führt Gläubiger Schritt für Schritt durch das Formular. So ist sichergestellt, dass keine vom Gesetz vorgeschriebenen Angaben vergessen werden.