BGE 5A_890/2013 vom 22.5.2014: Die Steuern dürfen bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt werden. [Anmerkung der Redaktion: In Zukunft sollen die Steuern in die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums einbezogen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel «Existenzminimum und Steuern: Mehr Luft für Verschuldete».]