Pubertät
Rechtsratgeber
GrundlageVerlobung und Heirat von Minderjährigen
Die Liebe kennt kein Alter, das Gesetz hingegen schon: In der Schweiz gibt es klare Regelungen, wann man heiraten darf.
Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) schreibt zwingend vor, dass Eheleute mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein müssen. Eine Heirat unter 18 ist in der Schweiz schlicht nicht möglich und würde vom Zivilstandsamt abgelehnt werden.