Unvorhergesehenes Fernbleiben (Krankheit/Unfall)

Sollte Ihr Kind den Unterricht unerwartet nicht besuchen können, müssen Sie es zwingend vor Unterrichtsbeginn abmelden. Während vielen Lehrpersonen ein kurzer Anruf oder eine Nachricht genügt, verlangt das Gesetz grundsätzlich eine nachträgliche, schriftlich begründete Entschuldigung mit Ihrer Unterschrift. Die Schule informiert die Eltern, welche Regeln gelten.