Vor dem Schulbeginn
Rechtsratgeber
GrundlageSchul- und Klassenzuteilung
Kein Recht auf die Wunsch-Klasse: In der Schweiz bestimmen die Behörden den Schulort.
Bei der Schul- und Klassenzuteilung gelten folgende Regeln:
Aus dem Recht auf Schulbildung kann nicht gefolgert werden, dass Schule, Schulort oder Klasse frei gewählt werden kann.
Schulpflichtige Kinder haben grundsätzlich diejenige Schule zu besuchen, die ihrem Wohnsitz entspricht und durch die zuständigen Schulbehörden zugewiesen wurde.
Führt eine Gemeinde keine eigene Schule oder verfügt sie nicht über die für ein Kind geeignete Schulungsmöglichkeit, muss das Kind den Unterricht an einem anderen Ort besuchen.
Die Eltern können aber auch dann nicht wählen, wo ihr Kind zur Schule geht - ausser sie bezahlen selber.
Die Schule muss sicherstellen, dass die Klassengrössen und -zusammensetzungen vergleichbar sind - es ist daher möglich, dass Kinder in ein weiter entferntes Schulhaus eingeteilt werden
Sofern es die kantonale Gesetzgebung zulässt, können Gemeinden Kinder auch ausnahmsweise in einer Nachbargemeinde zur Schule schicken, um Klassengrössen auszugleichen.