Im Todesfall
Rechtsratgeber
GrundlageHeimbewohner verstorben: Zimmer im Heim räumen
Stirbt ein Heimbewohner, muss das Zimmer oft rasch geräumt werden. Doch Vorsicht: Wer das Erbe ausschlagen möchte, darf die Wohnung nicht einfach so leerräumen.
Lebte die verstorbene Person im Heim, muss der Heimvertrag nicht gekündigt werden. Er endet automatisch mit dem Tod.