Nach dem Tod eines geliebten Menschen steht niemandem der Kopf nach Formalitäten. Dennoch müssen Sie als Angehörige sofort handeln. Die nächsten Angehörigen und die zuständigen Amtsstellen müssen benachrichtigt werden. Ausserdem sollten Sie klären, ob die verstorbene Person Wünsche betreffend Aufbahrung, Bestattung und Trauerfeier geäussert hat.