Wohnung kündigen

Wollen die Erben die Wohnung auflösen und den Mietvertrag kündigen, gilt in diesem Fall eine besondere gesetzliche Regel: Die Erben können den Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist auf den nächstmöglichen Termin kündigen. Diese Regelung ist vor allem dann von Vorteil, wenn laut Mietvertrag des Verstorbenen eine längere Kündigungsfrist als drei Monate gilt oder wenn er einen mehrjährigen festen Mietvertrag abgeschlossen hat.