Letzte Dinge regeln im Alter
Rechtsratgeber
ChecklisteVertretung bei medizinischen Massnahmen
Wenn die eigene Urteilsfähigkeit verloren geht, greift eine gesetzliche Kaskade für die medizinische Stellvertretung. Entscheidend für das Mitspracherecht der Verwandten ist dabei eine bestehende, regelmässig gelebte Beziehung.
Ohne Patientenverfügung oder Vorsorgeauftrag entscheiden die nächsten Angehörigen über medizinische Massnahmen für die urteilsunfähige Person, sofern die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb keinen Beistand mit Vertretungsrecht ernannt hat.