Seniorenbetreuung zu Hause: Worauf Sie achten müssen
Wer Betreuungspersonen in einem Privathaushalt beschäftigt, muss rechtliche Leitplanken und faire Löhne beachten. Seriöse Vermittler schützen vor Ausbeutung und hohen Bussen durch die Behörden.
Diverse Agenturen vermitteln Frauen, häufig aus Osteuropa, als Pflegerinnen von betagten Menschen in Privathaushalten. Seit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die acht EU-Oststaaten, braucht es für solche Tätigkeiten keine Bewilligung mehr. Die seit dem 1. Mai 2011 gültige Regelung sieht vor, dass die Pflegerinnen aus den EU-Oststaaten maximal 90 Tage in der Schweiz tätig sein dürfen. Dann gehen sie zurück, werden ausgetauscht und kommen im Idealfall nach einiger Zeit wieder zurück. Leider werden sie oft ausgenutzt und mit Dumpinglöhnen abgespeist.