Das Vormundschaftsrecht wurde über 100 Jahre alt und am 1. Januar 2013 durch das Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Im Vormundschaftsrecht war die Rede von «mündigen», «unmündigen» und «entmündigten» Bürgern. Im Erwachsenenschutzrecht nicht mehr: Das Wort «mündig» taucht gar nicht mehr auf – deshalb kann auch niemand mehr entmündigt werden. «Geisteskrankheit», «lasterhafter Lebenswandel», «Mündel» und andere Begriffe, die vor 100 Jahren gang und gäbe waren, kommen nicht mehr vor. Heute spricht man von Beiständen, Beistandschaften und verbeiständeten Personen.