Erwachsenenschutzbehörde (Kesb)
Rechtsratgeber
GrundlageDie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb)
Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können oder das Wohl von Kindern gefährdet ist, greift die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ein.
Seit ihrer Einführung am 1. Januar 2013 hat die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die rund 1400 früheren Laien-Vormundschaftsbehörden abgelöst und durch spezialisierte Fachbehörden ersetzt. In der Schweiz gibt es heute rund 148 regionale Fachbehörden.