Auf einer Kesb arbeiten keine grauen Gestalten, die im Morgengrauen oder in der Dämmerung um Häuser schleichen und sich überall einmischen - auch wenn sich dieses Vorurteil insbesondere auf Socialmedia-Plattformen breit macht. Die Kesb schaltet sich nur unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips in Privatangelegenheiten der Bürger ein. Zudem muss jedes Einschreiten verhältnismässig sein. Die Erwachsenenschutzbehörde wird nur aktiv, wenn:

die Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person (oder eines schutzbedürftigen Kindes) durch die Familie, andere nahestehende Personen oder private oder öffentliche Dienste nicht ausreicht oder von vornherein als ungenügend erscheint;
bei Urteilsunfähigkeit der hilfsbedürftigen Person keine oder keine ausreichende eigene Vorsorge getroffen worden ist und die Massnahmen von Gesetzes wegen nicht genügen.

Wenn die Kesb in solchen Fällen eine Massnahme anordnet, muss diese erforderlich und geeignet sein.

Eine Massnahme muss den Schutz und das Wohl einer hilfsbedürftigen Person sicherstellen. Hierzu ein Video

Gesetzesartikel: ZGB 389 und 388

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Alles über die KESB

Dieser Ratgeber gibt einen Einblick in das Tätigkeitsfeld und den Aufgabenbereich der Behörde. Weshalb gibt es die Kesb? Was darf sie? Wann muss sie einschreiten? Auf all diese Fragen gibt das Handbuch Antwort.

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