Vorsorgeauftrag
Rechtsratgeber
GrundlageDen Vorsorgeauftrag selber schreiben
Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder öffentlich zu beurkunden.
Um einen Vorsorgeauftrag zu schreiben, muss man handlungsfähig sein und darf nicht unter umfassender Beistandschaft stehen. Der Vorsorgeauftrag muss (wie ein Testament) von A bis Z von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Wer seinen Vorsorgeauftrag nicht handschriftlich machen möchte (oder nicht kann), kann diesen bei einer Urkundsperson erstellen lassen. Man nennt dies eine «öffentliche Beurkundung».