Um einen Vorsorgeauftrag zu schreiben, muss man handlungsfähig sein und darf nicht unter umfassender Beistandschaft stehen. Der Vorsorgeauftrag muss (wie ein Testament) von A bis Z von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Wer seinen Vorsorgeauftrag nicht handschriftlich machen möchte (oder nicht kann), kann diesen bei einer Urkundsperson erstellen lassen. Man nennt dies eine «öffentliche Beurkundung».