Wer Sozialhilfe bezieht und in einer familienähnlichen Gemeinschaft lebt, steht in der Pflicht, seine Bedürftigkeit zu vermindern. Da Ihr Freund momentan nicht arbeitet, geht das Amt davon aus, dass er den Haushalt zum grössten Teil führt. Dies wird rechtlich als Arbeit betrachtet, die entschädigt werden muss. Diese Entschädigung wird ihm als Einkommen angerechnet.