Sozialhilfe beziehen
Rechtsratgeber
MustertextMündlicher Antrag auf Sozialhilfe abgelehnt?
Wer auf ein Sozialhilfegesuch keinen schriftlichen Bescheid erhält, sollte förmlich eine Verfügung verlangen. Bleibt die Behörde untätig, kann der Kanton im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde prüfen, ob eine Rechtsverweigerung vorliegt.
Wenn Sie bei Ihrer Wohngemeinde mündlich ein Gesuch für wirtschaftliche Sozialhilfe gestellt haben und dieses ohne Rechtsmittelbelehrung abgelehnt worden ist, können Sie schriftlich an die Behörde gelangen und eine Verfügung verlangen. Im Anhang finden Sie einen Musterbrief, den Sie anpassen können.