Wenn Sie mit der Sozialhilfebehörde nicht einverstanden sind, müssen Sie das nicht einfach so hinnehmen. Das Schweizer Recht sieht verschiedene Instrumente vor, um Ansprüche geltend zu machen oder Entscheide anzufechten. Da das Sozialhilfewesen kantonal geregelt ist, können die Begriffe variieren – das Prinzip bleibt jedoch ähnlich.