Sozialhilfe beziehen
Rechtsratgeber
GrundlageSozialhilfe in familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaften (WG)
In einer familienähnlichen WG wird die Sozialhilfe nach der Kopfquote berechnet.
Unter einer familienähnlichen WG versteht man Paare oder Gruppen, welche die Haushaltfunktionen (Wohnen, Essen, Waschen, Reinigen usw.) gemeinsam ausüben und finanzieren. Das können sein: