Sozialhilfe beziehen
Rechtsratgeber
GrundlageSozialhilfe in Zweck-Wohngemeinschaften (WG)
In einer Zweck-WG darf keine Entschädigung für die Haushaltführung berechnet werden.
Unter einer Zweck-WG versteht man Personen, die nur darum zusammenleben, weil sie die Miet- und Nebenkosten tief halten wollen. Die Haushaltsfunktionen (Wohnen, Essen, Waschen, Reinigen, usw.) führen sie vorwiegend getrennt aus.