Sozialhilfe beziehen
Rechtsratgeber
GrundlageUneinig mit der Sozialhilfebehörde - was tun?
Wer mit einem negativen Entscheid der Sozialbehörde nicht einverstanden ist, sollte eine schriftliche Verfügung verlangen. Dieses Dokument enthält alle nötigen Angaben zu Fristen und zur zuständigen Stelle für eine Beschwerde.
Wenn die Sozialbehörde Ihnen mitteilt, dass Ihr Unterstützungsgesuch ganz oder teilweise abgelehnt wird und Sie damit nicht einverstanden sind, verlangen Sie in einem ersten Schritt eine schriftliche Begründung mit einer Rechtsmittelbelehrung.