Sozialhilfe zurückzahlen
Rechtsratgeber
GrundlageSozialhilfe zurückzahlen: Das müssen Erben wissen
In allen Kantonen haften Erben für bezogene Sozialhilfegelder des Verstorbenen.
Stirbt eine Person, die Sozialhilfe bezogen hat, müssen die Erben Sozialhilfe zurückzahlen. Zumindest dann, wenn sie aus dem Nachlass begünstigt sind.