Vor dem Gang aufs Sozialamt
Rechtsratgeber
GrundlageAnmeldung für Sozialhilfe
Die Anmeldung für wirtschaftliche Sozialhilfe erfolgt in der Regel direkt beim zuständigen Sozialdienst der Wohngemeinde.
Wer Sozialhilfe beziehen will, muss seine Mittellosigkeit mit Dokumenten und Unterlagen belegen können.