Vor dem Gang aufs Sozialamt
Rechtsratgeber
GrundlageWer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
Das verfassungsmässige Recht auf Hilfe in Notlagen greift erst, wenn keine anderen Einnahmequellen wie Lohn oder Arbeitslosengelder zur Verfügung stehen. Beziehende sind zudem verpflichtet, aktiv an der Behebung ihrer Notlage mitzuwirken.
Wer sich in einer Notlage befindet, hat Recht auf Hilfe. So steht es in Artikel 12 der Bundesverfassung.