Jeder militärdiensttaugliche Mann mit Schweizer Bürgerrecht muss Militärdienst in der Schweiz leisten. Sind Sie Doppelbürger, bietet der andere Staat Sie aber unter Umständen ebenfalls zum Militärdienst auf. Mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich existieren bilaterale Abkommen, die ein Wahlrecht vorsehen.