Angehörige bestimmter Berufsgruppen können sich vom Militärdienst befreien lassen. Die Befreiung ist möglich für Berufsleute, die sich in irgendeiner Form mit Sicherheit, Katastrophenhilfe oder Landesversorgung beschäftigen. Grundsätzlich befreit werden können neben Mitgliedern der Bundesregierung insbesondere hauptberufliche Angehörige von Polizei, Feuerwehr, Spitälern, Rettungsdiensten, Grenzwachtkorps, Post sowie Gefängnispersonal. Wobei zum Teil noch weitere Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine Kaderfunktion bei den Gesundheitsberufen, erfüllt sein müssen. Die Dienstbefreiung von Pfarrern wurde aufgehoben.