Bundesgerichtsentscheid zu den Drogenmengen für eine schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz
Das Bundesgericht hat 1983 in seinem Leitentscheid festgelegt, welche Drogenmengen als schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gelten. Diese Grenzwerte gelten auch heute noch.
BGE 6B_942/2025 vom 25.3.2026: Eine Automobilistin wurde von den zuständigen Strafbehörden – nebst diverser Verkehrswiderhandlungen – der schweren Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) für schuldig befunden. Grundlage für diese Verteilung waren knapp 66 Gramm reines Kokain, die bei ihr sichergestellt wurden. Dagegen wehrte sich die Verurteilte bis vor Bundesgericht und kritisierte, die seit 1983 geltenden Grenzwerte für die Gesundheitsgefährdung seien wissenschaftlich veraltet. Das Bundesgericht hatte dafür kein Gehör und bestätigte seine langjährige Rechtsprechung, wonach eine Menge von 18 Gramm reinem Kokain bereits ausreicht, um die Gesundheit vieler Menschen zu gefährden. Dasselbe gilt für 12 Gramm Heroin, 200 LSD-Trips, 36 Gramm Amphetamin sowie 12 Gramm Methamphetamin. Das Bundesgericht sieht keinen Anlass zur Anhebung der Grenze: Die Festlegung im Jahr 1983 sei nach einer Anhörung von elf Sachverständigen erfolgt. Es gebe keinen Grund, davon abzuweichen.