Krankenkasse: So können Sie sparen
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur obligatorischen Krankenversicherung
Das höchste Schweizer Gericht hat entschieden, welche Kündigungsfrist gilt, wenn die Grundversicherung die neue Prämie an die versicherte Person mitteilt.
BGE 132 V 166: Nach Mitteilung der neuen Prämie kann die Grundversicherung mit der einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden – egal, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist.