Fahrzeughalter haften direkt für den Schaden, den der Wagen verursacht – unabhängig davon, ob eine Schuld besteht. Der Grund dafür ist die sogenannte Betriebsgefahr. Da Motorfahrzeuge grundsätzlich gefährliche Verkehrsmittel sind, haften deren Halter besonders dann, wenn sie bei schwächeren Verkehrsteilnehmern einen Schaden anrichten (etwa bei Velofahrerinnen, Fussgängern oder Töfflifahrerinnen).