Führt ein versicherter Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit, so richtet die Unfallversicherung des Arbeitgebers ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag ein Taggeld als Ersatzeinkommen aus, das 80 Prozent des versicherten Verdienstes abdeckt. Für die Taggeldberechnung ist der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn massgebend. Dieser wird auf ein volles Jahr umgerechnet. Es gilt folgende Berechnungsformel: