Die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageBeschlussfähigkeit der Stockwerkeigentümerversammlung
Für die Beschlussfähigkeit müssen genügend Eigentümer und Wertquoten vertreten sein.
Die Versammlung der Stockwerkeigentümer muss im Zeitpunkt der jeweiligen Beschlussfassung beschlussfähig sein. Es genügt nicht, dass nur zu Beginn genügend Eigentümerinnen und Eigentümer anwesend waren.