Übernahme der Eigentumswohnung
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zu den Mängelrechten einzelner Stockwerkeigentümer an allgemeinen Teilen
In diesem Urteil äussert sich das Bundesgericht zur Möglichkeit einzelner Stockwerkeigentümer, gegen Mängel an allgemeinen Teilen vorzugehen.
BGE 145 III 8 (Urteil 4A_71/2018 vom 18.9.2018): Der Ersteller einer Stockwerkeinheit ist dem Besteller gegenüber zur Ablieferung eines mängelfreien Werks verpflichtet. Dies gilt auch für gemeinschaftliche Teile. Der einzelne Stockwerkeigentümer kann seinen vertraglichen Nachbesserungsanspruch deshalb auch hinsichtlich gemeinschaftlicher Bauteile ungeteilt geltend machen; der Anspruch ist nicht auf seine Wertquote beschränkt.