Übernahme der Eigentumswohnung
Rechtsratgeber
GrundlageMängelrechte beim Wohnungskauf nach Obligationenrecht
Weist eine neu erstellte Wohnung Mängel auf, können Sie je nach Vertragsart Nachbesserung, Preisminderung oder weitere Mängelrechte verlangen.
Nicht alles, was Ihnen an einer neu erstellten Wohnung nicht gefällt, ist rechtlich ein Mangel. Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn die Wohnung von den vertraglich vereinbarten oder vorausgesetzten Eigenschaften abweicht.