Verkauf der Wohnung
Rechtsratgeber
GrundlageMängel an der verkauften Wohnung: Wer haftet?
Verkäufer haften grundsätzlich für Mängel an einer neuen Eigentumswohnung, während die Gewährleistung bei älteren häufig ausgeschlossen wird. Tipps, wie sich beide Seiten absichern.
Mängelansprüche des Käufers verjähren grundsätzlich fünf Jahre nach dem Erwerb des Eigentums. Bei neu erstellten Bauten darf diese Verjährungsfrist vertraglich nicht zu Lasten des Käufers verkürzt werden.