So kündigen Sie Ihren Mietvertrag
Der Mieter muss schriftlich kündigen und sich an die Kündigungsfristen und -termine halten.
Als Mieter müssen Sie den Mietvertrag immer schriftlich kündigen. Das gilt auch bei einem mündlich abgeschlossenen Mietvertrag. Bei einer Familienwohnung müssen immer beide Ehepartner die Kündigung unterschreiben. Bei Wohngemeinschaften, die den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben, müssen ebenfalls alle die Kündigung unterschreiben.
Kündigungsfrist und -termin
Der Vertrag hält die Kündigungsfrist fest. Wurde im Vertrag keine Kündigungsfrist vereinbart, so gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser eine Frist von 3 Monaten.
Auch der Kündigungstermin wird im Mietvertrag genannt. Wurde nichts vereinbart, gelten die orts- oder quartierüblichen Kündigungstermine.
Empfang der Kündigung
Die Kündigung muss vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eingetroffen sein. Es gilt also nicht etwas das Datum des Poststempels. Daher müssen Sie die Kündigung frühzeitig abschicken. Verpassen Sie Kündigungsfrist oder -termin, gilt Ihre Kündigung automatisch auf den nächstmöglichen Termin und muss nicht wiederholt werden. Aus Beweisgründen sollten Sie die Kündigung immer per Einschreiben verschicken.