Nachzugsvoraussetzungen für Familienangehörige von in der Schweiz aufenthaltsberechtigte EU/EFTA-Bürger
Ein EU/EFTA-Bürger mit einem Aufenthaltsrecht in der Schweiz kann seine Familienangehörigen aus dem Ausland nachziehen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.