Sie können nicht wählen, in welche Klasse Ihr Sohn kommt. Aber die Schulbehörden können bei der Einteilung Ausnahmebewilligungen erteilen.

Wenn Sie einsichtige Gründe für Ihren Wunsch haben, können Sie ein begründetes Gesuch einreichen. Sie müssen sich jedoch bewusst sein, dass die Behörde Ihren Wunsch zwar nach Möglichkeit berücksichtigen wird, dass Sie aber keinen Anspruch darauf haben, dass ihm entsprochen wird.

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Die Schulbehörde muss bei der Zuteilung der Kinder nämlich viele Kriterien unter einen Hut bringen: Die Anteile von Mädchen und Buben in den Klassen müssen ausgeglichen sein, jedes Kind sollte bereits ein anderes aus dem Kindergarten kennen, alle Klassen sollten in etwa gleich gross sein und noch viele mehr. Da bleibt nicht viel Raum, um zusätzlich Wünschen von Eltern nachzukommen.

Es ist ratsam, ein solches Gesuch so früh wie möglich abzuschicken. Dann hat die Schulbehörde mehr Spielraum.

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