Über eine Million Franken für medizinische Leistungen kann die Aeskulap-Klinik in Brunnen SZ bei Kantonen und Kassen nicht einfordern. «Wenn das so weitergeht, sind wir im Juli zahlungsunfähig. Dann sind wir auf private Überbrückungskredite angewiesen», sagt Direktor Hans Schwendeler.

Das Problem sind die im Januar eingeführten Fallpauschalen. Spitäler dürfen neu nur noch einen jeweils vorgegebenen Betrag pro Fall verrechnen, beruhend auf Durchschnittskosten, die in den Jahren zuvor erfasst wurden.Doch komplementärmedizinische Behandlungen sind damals kaum ausgewertet worden, zu kurzfristig und unerwartet hatte sie der Bundesrat 2011 wieder für kassenpflichtig erklärt.

«Wir haben viele Patienten mit chronischen Leiden, was oft zu längeren Aufenthalten in der Klinik führt, aber Folgekosten senken kann», so Schwendeler. Die Aeskulap-Klinik führt keine Operationen durch, wendet aber die komplementärmedizinischen Methoden Neuraltherapie, TCM, Phytotherapie, Homöopathie und anthroposophische Medizin an.

Nur Kanton Schwyz lenkt ein

Mit den Krankenkassen hat die Klinik eigentlich ausgehandelt, dass sie weiter Tagespauschalen verrechnet, bis ihre Leistungen für Fallpauschalen angemessen erfasst sind. Der Kanton Schwyz steht hinter dieser Lösung und hat die anderen Kantone aufgefordert, ihm zu folgen. Diese beharren aber bisher auf Pauschalabrechnungen. «Dadurch können wir gar nichts mehr verrechnen. Solange wir nicht wissen, wie viel der Kanton an eine Rechnung bezahlt, ist es auch nicht möglich, den Anteil der Kassen einzufordern», sagt Schwendeler.

Die SwissDRG ist für das Berechnen der Fallpauschalen zuständig. Die Klinik ist dort mehrmals vorstellig geworden, ohne Erfolg. Schwendeler dazu: «Das Volk hat überdeutlich ja zur Komplementärmedizin gesagt. Jetzt muss man sich auch die Mühe machen, diese Behandlungen in den Pauschalen abzubilden.» SwissDRG-Chef Simon Hölzer weist die Kritik zurück: «Die Fallpauschalen beschreiben ja primär Patientenfälle und enthalten keine Vorschriften zu Behandlungen.» Es könnten auch komplementärmedizinische Leistungen verrechnet werden.

Fachgruppe soll entscheiden

Kommunikationsprobleme erschweren eine Lösung zusätzlich, die Parteien werfen sich gegenseitig vor, auf Schreiben nicht reagiert zu haben.Nun will sich eine Fachgruppe der Konferenz der Gesundheitsdirektoren des Problems annehmen. Zentralsekretär Michael Jordi: «Es wird darum gehen, ob die Kantone befristet Tagespauschalen oder andere Finanzierungsmodelle für komplementärmedizinische Leistungen akzeptieren sollen.»

Nachtrag: Die Aeskulap-Klinik erhält wieder Geld

Die Schwyzer Aeskulap-Klinik ist vorläufig gerettet. Sie kann ihre Leistungen bis Ende 2013 auch den Kantonen wieder in Rechnung stellen und verfügt damit über genügend Mittel, um den Weiterbetrieb zu gewährleisten. Der Beobachter berichtete im Juni über die finanziellen Probleme der Klinik, die auf komplementärmedizinische Behandlungen spezialisiert ist. Seit der Einführung der Fallpauschalen Anfang Jahr konnte Aeskulap ihre Leistungen den Kantonen nicht mehr verrechnen. Der Grund: Die dafür erforderlichen Durchschnittskosten der Behandlungen sind im komplementärmedizinischen Bereich bis heute nicht erhoben worden.

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) hat die provisorische Lösung gefunden. Laut Klinikleiter Hans Schwendeler halten sich die Kantone an die Empfehlung der GDK. «Entscheidend ist aber, dass wir uns bis Ende 2013 auf angemessene Fallpauschalen verständigen.» Dazu sei die Aeskulap auf die Zusammenarbeit mit Swiss DRG angewiesen. Das Unternehmen hat den Auftrag, das Fallpauschalensystem weiterzuentwickeln.

14. August 2012 | Peter Johannes Meier